Familienrecht

Das Familienrecht ist ein weiteres Spezialgebiet der Kanzlei Stühlein, Barthelmes und Kollegen in Bamberg.

Heute endet jede dritte Ehe vor dem Familiengericht. Daher ist es wichtig, sich möglichst vor Eheschließung, spätestens in Krisensituationen oder bei Ehescheidung rechtlich kompetent beraten zu lassen. Es handelt sich immer um menschliche Schicksale, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Diese gehen immer mit finanziell einschneidenden Veränderungen einher. Wir fühlen uns dieser besonderen Situation unserer Mandanten besonders verpflichtet.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2001 liegt der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Stühlein im Familienrecht. Als Fachanwalt für Familienrecht und mittels der permanenten konsequenten Fortbildung ist Rechtsanwalt Stühlein Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner im Familienrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Sylvia Stühlein stehen Ihnen damit zwei Ansprechpartner auf dem Gebiet des Familienrechtes zur Verfügung die Ihnen die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten umfassend und verständlich erklären und sich Zeit für Ihre Probleme nehmen.

Konflikte in der Familie bringen Veränderungen mit sich, die für Ihren weiteren Lebensweg von entscheidender Bedeutung sein können. Dabei muss Trennung und Scheidung nicht immer Kampf bedeuten. Einvernehmliche Regelungen reduzieren die Belastungen für alle Beteiligten deutlich. Insbesondere gemeinsamen Kindern erleichtern tragfähige, verlässliche Absprachen eine konfliktfreie Basis für ein neues Leben. Sind vernünftige finanzielle Lösungen bei Unterhalt und Zugewinn erarbeitet und durchgesetzt, ist die juristische Trennung einer Ehe kaum mehr ein Problem. Ist die Gegenseite uneinsichtig, hilft es vielfach, dieser klar die rechtlichen Grenzen aufzuzeigen und die eigenen Interessen gerichtlich durchzusetzen.

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des Familienrechts, insbesondere:

  • bei außergerichtlichen Verhandlungen
  • beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • bei der Abwehr oder Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • bei der Scheidung Ihrer Ehe
  • im Unterhalts-, Sorgerechts- und Umgangsverfahren Ihrer minderjährige Kinder
  • im Rahmen des ehelichen Güterrechtes
  • bei der Gestaltung der Vermögensauseinandersetzung
  • bei der Regelung aller sonstigen, mit Trennung und Scheidung verbundenen Streitigkeiten wie Ehewohnung, Hausrat und Gewaltschutz
  • bei der Freistellung von Verbindlichkeiten Ihres verschuldeten Ehepartners

Im Familienrecht geht es meist um Ihre Existenz: Grund genug, auf erfahrene Partner zu setzen. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so von Einzelfallentscheidungen des maßgebenden Oberlandesgerichts geprägt, so dass die detaillierte Kenntnis der jeweiligen Rechtssprechung unerlässlich ist. Das Familienrecht stellt zudem hohe Ansprüche an psychologisches und taktisches Geschick. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung und Spezialisierung finden Sie bei uns Ansprechpartner, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen helfen.