Allgemeines Zivil- und Schadensrecht

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Zivil– und Schadensrechts.

Dabei helfen wir sowohl Unternehmen, als auch Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche (z.B. aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag) sowie bei der Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Für die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist die genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich. Bei einem Schadensfall stehen wir Ihnen daher mit umfangreicher Erfahrung, regelmäßig fortgebildetem Fachwissen sowie der Kenntnis aktueller Schmerzensgeldbeträge zur Verfügung.