Schließlich vertreten wir Versicherte in allen Fragen des (Privat-)Versicherungsrechts. Fragen der Rechtsschutzversicherung sind uns ebenso vertraut wie die der Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Hausrats-, Kranken-, Lebens-, Unfall-. oder sonstiger Versicherungen.
Häufig besteht angesichts der komplexen Versicherungsbedingungen oftmals Unkenntnis, welche Leistungen beansprucht werden können.
Sind Sie etwa berufsunfähig geworden und Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen, oder erkennt Ihre private Unfallversicherung Ihre Invalidität nach einem Unfall nicht an, stehen wir Ihnen ebenso bei wie bei Streitigkeiten mit Ihrer privaten Krankenversicherung, z.B. wegen Nichtzahlung des versicherten Kranken(haus)tagegeldes zur Verfügung.
Eine Haftpflichtversicherung, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, soll Sie absichern, wenn Sie einem Anderen einen Schaden zufügen und dieser dann den Schaden von Ihnen ersetzt verlangt. Wenn es aber tatsächlich zu einem Schadensfall kommt, prüft die Versicherung zunächst genau, ob diese wirklich bezahlen muss. Auch hier kommt es häufig zum Streit.
Die Ablehnungsgründe in der Praxis sind vielfältig. Das Risiko, dass die Versicherung nicht eintritt, kann sehr schnell existenzbedrohend sein.