Insolvenzrecht (Privatinsolvenzen)

Eine Überschuldung kann schnell geschehen und jeden treffen. Das Anwachsen von Zinsen auf die bereits titulierten Forderungen tut ein Übriges.

Zur Vermeidung einer Insolvenz unterstützen wir Sie bei der Beitreibung Ihrer Außenstände. Gegenüber Banken begleiten wir Sie bei Ihren Umschuldungsverhandlungen.

Bei Überschuldung muss das Ziel die Gewährung der Restschuldbefreiung sein. Sie haben einen Anspruch auf diese Restschuldbefreiung, sofern in der sogenannten Wohlverhaltensperiode kein Fehler gemacht wird, die Sie aus Sicht eines Richters als nicht „redlich“ erscheinen lässt.

Den wenigsten Überschuldeten gelingt es, sich aus eigener Kraft aus der Schuldenfalle zu befreien.

Hier helfen wir, indem wir Sie in der wirtschaftlichen Krise beraten und betreuen; etwa bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit Gläubigern, der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und Vertretung im Verfahren.