Ihre Kanzlei in Bamberg

Willkommen bei den Rechtsanwälten Stühlein, Barthelmes und Kollegen – Ihrer Kanzlei in Bamberg

Erfolgreiche Rechtsberatung erfolgt anspruchsvoll, individuell und unabhängig. Sie finden unsere Kanzlei in Bamberg, gegenüber dem Arbeitsgericht direkt am ZOB. Unsere Kanzlei ist vorwiegend zivilrechtlich und strafrechtlich ausgerichtet. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen des täglichen Lebens, handeln aktiv entsprechend Ihren Zielen und machen es uns zur Aufgabe, für Sie passende Lösungen zu schaffen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen Mandatsbearbeitung per E-Mail.

Einen ersten Beratungstermin bieten wir i.d.R. innerhalb eines Werktages.

Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung tätigen wir für Sie kostenfrei.

Über uns

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Anwaltskanzlei und nutzen die Gelegenheit, um uns als Ihre spezialisierten Rechtsanwälte vorzustellen. Wir legen sehr großen Wert darauf, dass die Anwälte und Mitarbeiter, die für und mit uns arbeiten motiviert sind. Neben einer individuellen und zügigen Betreuung zählen ausgeprägtes persönliches Engagement und Flexibilität ebenso zu unserer Philosophie, wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Wir verstehen uns als Berater, die Privatpersonen, Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen helfen, deren Rechtsprobleme zu lösen. Unsere Motivation ist es, Sie mittels juristischer Kompetenz und langjähriger Erfahrung kompetent durch die rechtlichen Herausforderungen Ihres Einzelfalls zu führen, ohne dabei die wirtschaftlichen Ziele aus dem Blickfeld zu verlieren. Unser Ziel ist die Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten.

Gegründet im Jahr 2008 sind wir eine motivierte, dynamische und leistungsfähige Kanzlei im Zentrum von Bamberg. Als spezialisierte Anwälte beraten wir Sie bei persönlichen wie bei geschäftlichen Entscheidungen umfassend und sichern eine solide juristische Betreuung. Dabei betreuen und vertreten wir unsere Mandanten auch bundesweit, unabhängig von ihrem Wohnort. Zu unseren Kompetenzen gehört der gesamte Bereich des Zivil- und des Strafrechts.

Wir bearbeiten präzise und umfassend die rechtlichen Angriffspunkte eines jeden Einzelfalls. Dabei setzen wir uns mit Ihrem Sachverhalt unter allen Gesichtspunkten, auch aus der Sicht des Kontrahenten, fachlich auseinander. Zur umfassenden Betreuung unserer Mandanten und zur optimalen Lösung komplexer Rechtsfragen unterhalten wir ein Netzwerk mit anderen erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die in speziellen Fällen für Sie und uns tätig werden (z.B. Steuerberater, Notare, Schuldnerberater, Übersetzer etc.). Diese Kooperationen ermöglichen es uns, Ihr Problem optimal zu lösen.

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Kooperation

Komplexe Lösungen erfordern gelegentlich die Zusammenarbeit unterschiedlicher Spezialisten. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, die für den jeweiligen Sachverhalt optimale Betreuung für Sie zu erbringen. Aus diesem Grund arbeiten wir mit folgenden Kooperationspartnern.

Sylvia Stühlein – Fachanwältin für Arbeitsrecht

Team

Unser Team

News

„Mischen impossible“

Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten (Teil-)Reparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensabrechnung („Mischen“) ist insoweit nicht zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit aktuellem Urteil vom 05.04.2022, Az. VI ZR 7/21. Tragendes …

Gefälschter Impfausweis – Interview

Seit kurzem beschäftigt sich das Landgericht Osnabrück mitgefälschten Impfpässen. Wie behandelt die Justiz eine Fälschung vonGesundheitszeugnissen gemäß §§277, 279 StGB? Christian Barthelmes: Es ist zu unterscheiden zwischen dem Umgang mit gefälschten Impfpässen vor dem 24.11.2021 und nach dem 24.11.2021. Ab dem 24.11.2021 heißt es in § 275 Abs. 1a StGB wie folgt: „Wer die Herstellung …

Neues Kaufrecht ab 01.01.2022

Durch die Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie finden auf Kaufverträge ab dem 01.01.2022 neue Regelungen Anwendung. Dies betrifft natürlich auch den Gebrauchtwagenkauf. Zu beachten sind insbesondere folgende Punkte: Der Sachmangelbegriff wird neu definiert Der Ausschlusstatbestand des § 442 BGB (Kenntnis des Käufers) gilt nicht mehr bei Verbrauchsgüterkäufen Eine negative Beschaffenheitsvereinbarung bedarf im Verbrauchsgüterkauf einer besonderen Form …